In Frankreich ist so ein Warnschild Pflicht bei eine Ladunglänge von 1m oder mehr.
Um es zusammenzufassen:
in Europa herrscht ausschließlich in Italien und Spanieneine Benutzungspflicht für Warntafeln an Kfz.
Spanien
Die spanischeStraßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) schreibt generellvor, dass mit Fahrzeugen transportierte Ladung weder der Länge noch der Breiteoder der Höhe nach über die Fahrzeugaußenränder (die im Fahrzeugschein eingetragenenAbmessungen) hinausragen darf. Ausnahmen vom Verbot der Beförderungüberstehender Ladung bestehen für ausschließlich zum Gütertransport bestimmteFahrzeuge, insbesondere Lastwagen, wenn mit diesen unteilbare Ladung (Balken,Röhren usw.) befördert wird.
Für Personenwagen (Turismos) und Fahrzeuge, die sowohl zurPersonen- als auch zur Güterbeförderung geeignet sind (Vehiculos mixtos), z. B.Kombis oder Wohnmobile, gilt folgendes: diese Fahrzeuge dürfen Gepäck(Equipaje) transportieren, das für den Fahrer oder die Mitfahrer bestimmt ist.Zum Gepäck gehören z. B. Skier, Fahrräder, Surfbretter oder Surfmasten. Gepäckdarf nach hinten und nach oben (nicht aber seitlich) überstehen.
Jede überstehende Ladung muss mit einer rot-weißschraffierten Warntafel (Maße 50 x 50 cm) gekennzeichnet. werden. Die Warntafelist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrechtzur Fahrzeugachse befindet. siehe Foto
Ragt die Ladung seitlich über die gesamte Fahrzeugbreitehinaus, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Endeder Ladung) quer angebracht werden, und zwar so, dass die Schraffierung beiderTafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes "V" ergibt. Nachts sowie bei erheblich eingeschränktenSichtverhältnissen ist die Ladung zusätzlich mit einer roten Leuchte zukennzeichnen.
Italien
In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die überdas Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. DieseTafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice dellaStrada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften(Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetzgenannten Fällen verwendet werden.
Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehendeFahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einenMeter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger(mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene)Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehengestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeignetenSicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht inGefahr gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mitreflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringendenLadungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtungverbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiertsein.
Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eineTypengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurdejedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafelndann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollendie Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt demMinisterium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlichaus.
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