Geändert durch Ronald.
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Geändert von Rumblefish (11.11.2011 um 11:48 Uhr) Grund: Verkaufsanzeige - kein Diskussionsbeitrag!
Mit lieben
G r ü ß e n
PS: SAVE PAPER - THINK BEFORE YOU PRINT !
Es ist nicht der Eid, der den Mann glaubhaft macht -- sondern es ist der Mann, der den Eid glaubhaft macht!
"Der frühe Vogel - - - kann mich mal !"
Hilft nix, hierzulande darf man mit Anhänger nur mit 80hm/h fahren, egal auf was der Hänger zugelassen ist...Zugelassen für Tempo 100km/h
Ich würde allerdings mit dem Burgi in den Urlaub fahren und nicht den Burgi in den Urlaub fahren
Grüsse,
Gerry
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1998-2000 Hexagon125 (18Tkm), 2000-2002 Burgman400 (27Tkm), 2002 b.a.w. Burgman650 (z.Z. 77Tkm)
Es geht viel besser, wenn wir nicht versuchen, den Wind zu ändern, sondern daran arbeiten, die Segel richtig zu setzen.
Stammtisch derjeden 2. Freitag/Monat 19.00 Uhr im "Weißen Hirsch", Eichelkopfstr. 95, 63584 Gründau-Gettenbach
Moin!
Nun, das ist das eigentliche Problem in einem Forum, daß einfach was behauptet wird, was nicht stimmt, denn nicht jeder ist mit seinem Wissen up-to-date...
Dennoch ist der Hänger für Tempo 100 zugelasen, wenn das Zugfahrzeug dazu paßt!
Es war früher in dieser Rubrik insofern besser, als daß Antworten nur als PN möglich waren, um eben genau solche unsinnigen Diskusionen zu vermeiden!
Mit lieben
G r ü ß e n
PS: SAVE PAPER - THINK BEFORE YOU PRINT !
Es ist nicht der Eid, der den Mann glaubhaft macht -- sondern es ist der Mann, der den Eid glaubhaft macht!
"Der frühe Vogel - - - kann mich mal !"
gerry, gerry, jetzt haste mich enttäuscht....
das gerade du!! das nicht weist!
klausi
Hallo Rollerfreunde
Hier INFO S
Tempo 100 für Gespanne
Mit Wirkung vom 21.10.2005 der dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, ausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswese, hat sich folgende Regelung ergeben :
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.
Folgende wesentliche Änderungen gibt es :
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als PKW
Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
alle Fahrzeuge müssen mit ABS ausgerüstet sein
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein, ist der Fall
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
darf nicht älter als 6 Jahre sein (DOT), danach Reifen erneuern
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung
Erstausrüstung :
Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor.
Nachrüstung :
Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage des Gutachten von TÜV, DEKRA oder GTÜ können Sie bei der Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung für den 100 km/h - Betrieb und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist mit den Kfz-Papieren permanent mitzuführen.
Zusammenfassung / Ergebnis:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
Gruß Chromsuzuki
Alle Angaben ohne Gewähr !! Quelle : TÜV Süd + Bundesgesetzblatt
Bravo für diese Erklärung
Dies bedeutet, das Zugfahrzeug muss mindestens 1 600 kg Leergewicht aufweisen, damit der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zG) von 480 kg mit 100 km/h auf unseren Autobahnen bewegt werden darf, wenn keine Schlingerkipplung oder ein Stabilitätsprogramm für Anhänger vorhanden ist.
Gruß
Manfred
Die Berechnung von Manfred ist korrekt siehe hier:http://www.kochanhaengerwerke.de/?/2...mh-rechner.htm
Hier die die gesetzliche Ausführung und nebenbei zur Info heißt es seit Jahren zulässige Gesamtmasse
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
Gruß Chromsuzuki
Geändert von Chromsuzuki (10.11.2011 um 21:58 Uhr)
Es ist aber kein Problem, einen Anhänger "abzulasten", wenn das Zugfahrzeug leichter ist. Allerdings muss man aufpassen, dass man das Burgman-Gewicht zuzüglich Leergewicht des Hängers und des Zubehörs (Auffahrschiene, Gurte) nicht unterschreitet. Die "Ablastung" wird ohne technische Änderungen am Fahrzeug nach Vorfahrt bei TÜV durch die Zulassungsstelle bestätigt.
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1998-2000 Hexagon125 (18Tkm), 2000-2002 Burgman400 (27Tkm), 2002 b.a.w. Burgman650 (z.Z. 77Tkm)
Es geht viel besser, wenn wir nicht versuchen, den Wind zu ändern, sondern daran arbeiten, die Segel richtig zu setzen.
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