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Thema: Diskussion über Anhänger > 80 kmh

      
  1. #1
    Avatar von BurgerKing

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    Diskussion über Anhänger > 80 kmh

    Geändert durch Ronald.
    Geändert von Rumblefish (11.11.2011 um 11:48 Uhr) Grund: Verkaufsanzeige - kein Diskussionsbeitrag!
    Mit lieben
    G r ü ß e n



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    Es ist nicht der Eid, der den Mann glaubhaft macht -- sondern es ist der Mann, der den Eid glaubhaft macht!
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  2. #2
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    Avatar von Gerry1973

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    was wohl :-)
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    Zugelassen für Tempo 100km/h
    Hilft nix, hierzulande darf man mit Anhänger nur mit 80hm/h fahren, egal auf was der Hänger zugelassen ist...

    Ich würde allerdings mit dem Burgi in den Urlaub fahren und nicht den Burgi in den Urlaub fahren

    Grüsse,
    Gerry

  3. #3
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    Avatar von ne kölsche Jung

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    Zitat Zitat von Gerry1973 Beitrag anzeigen
    Hilft nix, hierzulande darf man mit Anhänger nur mit 80hm/h fahren, egal auf was der Hänger zugelassen ist...

    Moin Gerry,

    woher nimmst Du denn diesen Blödsinn?

  4. #4
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    Avatar von Rudi

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    Zitat Zitat von Gerry1973 Beitrag anzeigen
    Hilft nix, hierzulande darf man mit Anhänger nur mit 80hm/h fahren, egal auf was der Hänger zugelassen ist...

    Ich würde allerdings mit dem Burgi in den Urlaub fahren und nicht den Burgi in den Urlaub fahren

    Grüsse,
    Gerry

    An sich wollten wir doch Verkaufsanzeigen nicht mehr kommentieren. Aber wenn sich jemand nicht daran hält und dann auch noch Unsinn in seinen Kommentar schreibt, ist es auch richtig - wie Fritz es gemacht hat - das wieder gerade zu rücken.


    .


    1998-2000 Hexagon125 (18Tkm), 2000-2002 Burgman400 (27Tkm), 2002 b.a.w. Burgman650 (z.Z. 77Tkm)
    Es geht viel besser, wenn wir nicht versuchen, den Wind zu ändern, sondern daran arbeiten, die Segel richtig zu setzen.


    Stammtisch der jeden 2. Freitag/Monat 19.00 Uhr im "Weißen Hirsch", Eichelkopfstr. 95, 63584 Gründau-Gettenbach

  5. #5
    Avatar von BurgerKing

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    Zitat Zitat von Gerry1973 Beitrag anzeigen
    Hilft nix, hierzulande darf man mit Anhänger nur mit 80hm/h fahren, egal auf was der Hänger zugelassen ist...
    Moin!

    Nun, das ist das eigentliche Problem in einem Forum, daß einfach was behauptet wird, was nicht stimmt, denn nicht jeder ist mit seinem Wissen up-to-date...
    Dennoch ist der Hänger für Tempo 100 zugelasen, wenn das Zugfahrzeug dazu paßt!


    Es war früher in dieser Rubrik insofern besser, als daß Antworten nur als PN möglich waren, um eben genau solche unsinnigen Diskusionen zu vermeiden!
    Mit lieben
    G r ü ß e n



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  6. #6
    Germany DE Baden
    Avatar von passkiller

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    im moment nix
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    gerry, gerry, jetzt haste mich enttäuscht....

    das gerade du!! das nicht weist!

    klausi

  7. #7
    Avatar von Chromsuzuki

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    Hallo Rollerfreunde

    Hier INFO S

    Tempo 100 für Gespanne

    Mit Wirkung vom 21.10.2005 der dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, ausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswese, hat sich folgende Regelung ergeben :

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.

    Folgende wesentliche Änderungen gibt es :
    Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
    Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
    Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.

    Die neue Regelung:
    Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.

    1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
    ...muss entweder beschrieben sein als PKW
    Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
    anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
    alle Fahrzeuge müssen mit ABS ausgerüstet sein

    2. Voraussetzung: Der Anhänger...
    ...muss
    für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein, ist der Fall

    3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
    darf nicht älter als 6 Jahre sein (DOT), danach Reifen erneuern
    müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
    darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen

    4. Voraussetzung: Masseverhältnis
    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

    zG Anh = X x m Zugfz leer

    mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

    Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

    Technische Ausrüstung des Anhängers

    ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer
    mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

    Wohnwagen
    andere Anhänger

    0,3
    0,8 bzw. 1,0*
    1,1 bzw. 1,2*


    Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
    einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
    mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

    oder
    das Zugfahrzeug…

    … ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

    In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

    5. Voraussetzung

    Erstausrüstung :

    Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor.

    Nachrüstung :

    Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus.

    Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

    6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette


    Unter Vorlage des Gutachten von TÜV, DEKRA oder GTÜ können Sie bei der Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung für den 100 km/h - Betrieb und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist mit den Kfz-Papieren permanent mitzuführen.


    Zusammenfassung / Ergebnis:

    Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.

    Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.

    Gruß Chromsuzuki





    Alle Angaben ohne Gewähr !! Quelle : TÜV Süd + Bundesgesetzblatt

  8. #8
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    Avatar von M_Benner

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    Bravo für diese Erklärung

    Dies bedeutet, das Zugfahrzeug muss mindestens 1 600 kg Leergewicht aufweisen, damit der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zG) von 480 kg mit 100 km/h auf unseren Autobahnen bewegt werden darf, wenn keine Schlingerkipplung oder ein Stabilitätsprogramm für Anhänger vorhanden ist.

    Gruß
    Manfred

  9. #9
    Avatar von Chromsuzuki

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    Die Berechnung von Manfred ist korrekt siehe hier:http://www.kochanhaengerwerke.de/?/2...mh-rechner.htm



    Hier die die gesetzliche Ausführung und nebenbei zur Info heißt es seit Jahren zulässige Gesamtmasse

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

    Gruß Chromsuzuki

    Geändert von Chromsuzuki (10.11.2011 um 21:58 Uhr)

  10. #10
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    Avatar von Rudi

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    Zitat Zitat von M_Benner Beitrag anzeigen

    Dies bedeutet, das Zugfahrzeug muss mindestens 1 600 kg Leergewicht aufweisen, damit der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht (zG) von 480 kg mit 100 km/h auf unseren Autobahnen bewegt werden darf, wenn keine Schlingerkipplung oder ein Stabilitätsprogramm für Anhänger vorhanden ist.

    Es ist aber kein Problem, einen Anhänger "abzulasten", wenn das Zugfahrzeug leichter ist. Allerdings muss man aufpassen, dass man das Burgman-Gewicht zuzüglich Leergewicht des Hängers und des Zubehörs (Auffahrschiene, Gurte) nicht unterschreitet. Die "Ablastung" wird ohne technische Änderungen am Fahrzeug nach Vorfahrt bei TÜV durch die Zulassungsstelle bestätigt.

    .


    1998-2000 Hexagon125 (18Tkm), 2000-2002 Burgman400 (27Tkm), 2002 b.a.w. Burgman650 (z.Z. 77Tkm)
    Es geht viel besser, wenn wir nicht versuchen, den Wind zu ändern, sondern daran arbeiten, die Segel richtig zu setzen.


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